POLSTERREINIGUNG

SPRÜH-EXTRAKTIONSVERFAHREN

KEINE ANFAHRTSGEBÜHREN
IN MÜNCHEN & UMGEBUNG*
GEEIGNET FÜR
HAUSSTAUBALLERGIKER
KOSTENLOSE SITZFLÄCHENIMPRÄGNIERUNG
FASERSCHONENDE
TIEFENREINIGUNG

*Keine Anfahrtsgebühren für die Vor-Ort-Leistung Polsterreinigung in München (Stadt), München (Landkreis) und 20km rund um 85622 Feldkirchen 


Unser Reinigungsverfahren

Seit Jahrzehnten nutzen wir für die professionelle Reinigung von Polstermöbeln das weltweit bewährte Sprüh-Extraktionsverfahren. Dieses Verfahren sorgt in Kombination mit speziell dafür entwickelten Reinigungsmitteln (unbedenklich für Mensch & Tier) für eine faserschonende Tiefenreinigung. Die Verschmutzungen werden bedürfnisgerecht vorbehandelt und anschließend mit einer Saugkraft von 6 BAR aus dem Polstermöbel gesaugt. Anschließend werden die Sitz- und Kontaktflächen professionell imprägniert. Die Imprägnierung verhindert eine erneute und zeitnahe Verschmutzung durch die alltägliche Benutzung.

Mobirise

Empfohlen von Hausstauballergikern

Ein häufiger Auslöser oder Verstärker von Hausstauballergien ist der eiweißhaltige Kot von Hausstaubmilben. Diese sind in nahezu allen Heimtextilien zu finden. Auch in Polstermöbeln fühlen Sie die Milben besonders wohl und liefern mit Ihrem Kot ständig Nachschub an Allergenen, die sich ohne Maßnahmen ungehindert in Ihren Polstermöbeln ansammeln können. Über die warmen Tage des Jahres vermehren sich die Milben rasant und die warme Heizungsluft im Winter sorgt für die Verteilung in der Raumluft. Von einer Behandlung mit Milbensprays oder ähnlichem raten wir ab, da diese oftmals bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten. Diese Mittel sorgen zwar im ersten Moment für das Absterben der Milben, jedoch entfernen diese nicht den hinterlassenen Kot und die toten Milben. Mit unserem Reinigungsverfahren sorgen wir in einem Zug für das Absterben der Milben sowie für das Entfernen der getöteten Milben und deren Hinterlassenschaften.

Mobirise

Empfohlen von Haustierbesitzern

Man kann es den kleinen und großen Rackern einfach nicht übel nehmen, aber der Geruch und der Gedanke an Bakterien lässt einem beim wohlverdienten Fernsehabend nicht entspannen. Sprays und Raumdüfte aus dem Handel übertünchen den Geruch nur kurzfrisitg, aber Bakterien verbreiten sich ungehindert. Nur was dagegen tun? - Wir reinigen Ihr Polstermöbel vor Ort - vollständige Entfernung der Unglücks inkl. Geruchsneutralistation.

Mobirise

Wir raten vom Selbstversuch ab

Haushaltsmittel und Produkte aus dem Einzelhandel können Schäden an Ihrem Polstermöbel verursachen. Hier wurde von unserer Kundin ein Produkt aus dem Drogeriemarkt verwendet. Durch unsachgemäße Verwendung oder Überdosierung können bleibende Schäden entstehen. Wir raten daher dringend vom Selbstversuch ab.

FAQ | Polsterreinigung

  • Was muss ich vorbereiten? Bitte entfernen Sie alle losen Gegenstände, wie z.B. Fernbedienungen oder andere elektronische Geräte, vom Polstermöbel und sorgen Sie dafür, dass Ihr Polstermöbelstück von allen Seiten gut erreichbar ist.
  • Was muss ich bereitstellen? Wir benötigen lediglich einen Zugang zu lauwarmen Frischwasser (ca. 30°C) und zu einer 220/230V-Steckdose (normaler Hausstrom).
  • Gibt es Anfahrtskosten? Im Umkreis von 20km um 85622 Feldkirchen sowie im Stadtgebiet München und dem Landkreis München veranschlagen wir keine Anfahrtskosten. Sollte aufgrund der Entfernung doch eine Anfahrtspauschale fällig werden, dann finden Sie in Ihrem persönlichen Angebot den entsprechenden Verweis darauf.
  • Wann kann ich meine Polstermöbel nach der Reinigung wieder benutzen? In der Regel dauert die Trocknung (je nach Raumtemperatur und Material) 4 bis 6 Stunden. In dieser Zeit empfehlen wir Ihnen das Polstermöbelstück nicht zu nutzen, da sonst auch die Imprägnierung nicht die volle Wirkung entfalten kann.
  • Gibt es einen Mindestauftragswert? Unser Mindestauftragswert liegt bei 120€ pro Auftrag (ohne Anfahrt - sofern fällig). 
  • Wie kann ich bezahlen? Sie können bequem vor Ort mit EC-Karte oder mit Bargeld bei bezahlen. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Schon gewusst? Sie kön­nen bis zu 20% steu­er­lich als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung gel­tend ma­chen (§ 35a Abs. 5 EStG).  

NOCH FRAGEN?

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

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